Ortsplanungsrevision

Der Liebefeld Leist stellt sich wie folgt zur Ortsplanungsrevision

Wir beurteilen die vorgelegte baurechtliche Grundordnung grundsätzlich als sehr gut und qualitativ hochstehend. Wir sind mit den 6 Leitsätzen (Lebensqualität, Siedlungsentwicklung nach innen, ausgeglichene Bauzonen-Bilanz, Landschaftsentwicklung und ländlicher Raum, Wirtschaft und Arbeiten, Vereinfachung der Instrumente) einverstanden. Sie bieten eine gute Basis für die Weiterentwicklung, um den Könizer Lebensraum zu erhalten.

 

Im Liebefeld ist der Prozess der Siedlungsentwicklung nach innen seit rund 10 Jahren im Gange. In diesen 10 Jahren stieg die Zahl der Einwohner um rund 20% von 5000 auf 6000 Personen, Gleichzeitig wurden über 2000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Das Liebefeld trägt damit einen grossen Teil dieser Entwicklung für die ganze Gemeinde Köniz, mit seinen positiven und negativen Seiten. Der Liebefeld Leist hat diese Siedlungsentwicklung gegen innen mitgetragen und dabei stets darauf insistiert, dass parallel dazu eine Aufwertung des öffentlichen Raums, der Verkehrsinfrastruktur und der Siedlungsqualität einhergehen muss.

 

Grundsätzlich soll die Entwicklung nach innen in Zukunft massvoll und mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der BewohnerInnen umgesetzt werden. Insbesondere ist auf folgende Punkte zu achten: 

  • Neue Siedlungsteile mit städtischem Charakter sollen auf die bestehenden Quartierstrukturen abgestimmt werden. An die Innenentwicklung sollen dabei hohe architektonische und ökologische Anforderungen gestellt werden.
  • Die Subzentren Neuhausplatz, Liebefeld-Zentrum und Steinhölzli sollen in ihrer Funktion gestärkt werden.
  • Die Verkehrsinfrastruktur soll konsequent auf die Erhöhung des Anteil und der Attraktivität des Langsamverkehrs und des öffentlichen Verkehrs ausgerichtet werden. Dazu gehört der Ausbau des Fuss- und Veloweg-Netzes, die Aufwertung der Stationen des öffentlichen Verkehrs, die neue Tramlinie 10 und der ¼ Stunden-Takt auf der Seite 6.
  • Ein gutes Angebot an Wohnungen in allen Preissegmenten ist sicher-zustellen. Die Förderung preiswerten Wohnraums soll in der baurechtlichen Grundordnung im Sinne des bisherigen Artikels 26 explizit erwähnt bleiben.
  • Mit der wachsenden Bevölkerung und der Innenverdichtung steigt auch der Bedarf nach soziokultureller Infrastruktur. Dazu gehören für uns Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und insbesondere Quartierbüros oder Quartierzentren.

 

Unsere Stellungnahme

vom Juli 2014

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